Wir sind Ihr Steuerberater für ...

... private Steuererklärungen:

Neben Unternehmern richtet sich unser Beratungsangebot insbesondere auch an Privatpersonen, die eine moderne, offene und transparente Steuerberatung suchen.

... ihr Unternehmen:

In der deutschen Steuerlandschaft müssen Unternehmen eine Vielzahl an Verordnungen und Richtlinien beachten. Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich schwerpunktmäßig auf die operativen Aufgaben in Ihrem Unternehmen zu konzentrieren.

... Ärzte, Zahnärzte, Heil- und Pflegeberufe:

Ob Steuerrecht, Vertragsarztrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Controlling oder Personalmanagement: Ihr Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) berät Sie und findet mit Ihnen gemeinsam Lösungen auf schwierige Fragen.

Aktuelles

Grundsteuerreform ab 01.01.2025 – Einreichung der elektronischen Erklärung in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023*

Es war keine große Überraschung, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Grundlagen zur Bewertung von Grundstücken als verfassungswidrig beurteilt hatte. Allerdings dürfen noch bis zum 31.12.2024 die veralteten Einheitswerte angewendet werden.

Der Gesetzgeber hat rechtzeitig die sog. Grundsteuerreform verabschiedet. Der neue Fachbegriff lautet künftig Grundsteuerwert.

Zum 01.01.2022 findet eine Hauptfeststellung statt. Alle Grundstücke werden auf den 01.01.2022 neu bewertet und es wird ein Grundsteuerwert ermittelt. Für diese Ermittlung ist zwingend eine Grundsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Diese Erklärung muss in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023* beim Finanzamt eingereicht werden.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Sie finden hier drei verschiedene Formblätter (unbebaute Grundstücke, Ein-/Zweifamilienhäuser und WEG-Immobilien). Bitte füllen Sie das/die entsprechende/n Formular/e aus, damit wir die Erklärung vorbereiten und fristgerecht an das Finanzamt übermitteln können. Wir benötigen für jede Immobilie ein eigenes Formular.

*Fristverlängerung: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen wurde auf den 30.04.2023 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt allerdings nur in Bayern.

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André Kuch
Nicole Linhart

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